Unsere Position

Die BAG KJSGV wurde 2012 gegründet. Unsere Mitglieder sind Einrichtungen und Fachkräfte, die mit sexualisiert grenzverletzenden Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen arbeiten. Als Bundesarbeitsgemeinschaft bieten wir ein Forum für Austausch und Vernetzung für alle Berufsgruppen, die in dieser spezialisierten Arbeit tätig sind. Wir setzen uns für Qualitätsstandards und deren Weiterentwicklung ein. Unsere Mitglieder verfügen über ein hohes Maß an Fachwissen und Expertise. Bei Fragen zu sexualisierter Gewalt unter und durch Kinder und Jugendliche, ihren Ursachen, Hintergründen und dem Umgang damit sind wir als Fachgremium erste Ansprechpartner.

Wir verstehen unsere Arbeit mit sexualisiert grenzverletzenden Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen als einen unverzichtbaren Bestandteil des Kinderschutzes und der Prävention gegen sexuellen Missbrauch an Kindern.

Wir fordern:

  • Eine differenziertere Auseinandersetzung mit sexualisierter Gewalt unter und durch Kinder und Jugendliche in den Medien und der Öffentlichkeit statt Skandalisierung
  • Anerkennung der Arbeit mit sexualisiert grenzverletzenden Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen als Bestandteil des Kinderschutzes und wichtige Säule in der Prävention gegen sexuellen Kindesmissbrauch
  • Beteiligung an politischen Entscheidungsprozessen zu den Themen Sexuelle Gewalt und Kinderschutz, insbesondere sexualisierte Gewalt unter und durch Kinder und Jugendliche
  • Flächendeckende, gesicherte Versorgung mit spezialisierten ambulanten und stationären Einrichtungen für sexualisiert grenzverletzende Kinder, Jugendliche und Erwachsene
  • Qualifizierte Aus– und Weiterbildung für Fachkräfte

Untersuchungen über erwachsene männliche Sexualstraftäter haben ergeben, dass ca. 50% schon im Kindes– und Jugendalter sexualisiert grenzverletzendes Verhalten gezeigt haben. Das Risiko ist groß, dass sich das übergriffige Verhalten junger Menschen dauerhaft verfestigt, wenn keine rechtzeitige, adäquate Intervention erfolgt.

Sexuell übergriffiges Verhalten von Kindern und Jugendlichen ist weder vorübergehende pubertäre Phase noch abartiges, krankes Verhalten von wegzusperrenden Monstern. Sexualisiert grenzverletzendes Verhalten ist ein Zeichen dafür, dass der/die Jugendliche/das Kind selbst stark belastet ist, sei es durch Gewalterfahrungen, Traumatisierung, soziale Ausgrenzung/Isolation etc.. Ein großer Prozentsatz sexualisiert auffälliger minderjährige weisen Viktimisierung durch körperliche oder sexuelle Misshandlung auf. Diese übergriffigen jungen Menschen brauchen Hilfe und Unterstützung.

Differenzierte Diagnostik und frühzeitige Interventionen haben eine große Chance, fehlgeleitete Entwicklungen zu korrigieren, prosoziale Kompetenzen zu fördern und die Weichen für ein positives Heranwachsen zu stellen. Dazu brauchen diese Kinder, Jugendlichen und ihre Bezugssysteme spezifische Beratungs– und Therapieangebote, die von speziell ausgebildeten Fachkräften durchgeführt werden. Es bedarf dafür des Wissens über die Hintergründe sexualisiert grenzverletzenden Verhaltens, über Risikoeinschätzung, über altersgerechtes und dem Entwicklungsstand angepasstes rückfallpräventives therapeutisches/pädagogisches Arbeiten.

Die Arbeit mit sexualisiert grenzverletzenden Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen ist Prävention und Kinderschutz!

Das Ausmaß des Phänomens sexuell grenzverletzendes Verhalten durch Kinder, Jugendliche und junge Erwachsende

Die polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) erfasst jährlich die Anzahl der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und die Altersstruktur der Tatverdächtigen. Sie verdeutlicht, dass die Ausübung sexualisiert grenzverletzenden Verhaltens durch Kinder, Jugendliche und junge Erwachsende kein gesellschaftliches Randphänomen ist. Bei den in der PKS 2019 erfassten Tatverdächtigen eines sexuellen Missbrauchs von Kindern sind 29,2% Jugendliche und Heranwachsende. Bei den Verstößen gegen die Verbote von Jugendpornographie (§ 184c StGB) lag der Anteil der 14– bis 20-jährigen bei 55,4 %. (Im Vergleich dazu: Laut statistischem Bundesamt 2020 machen Jugendliche und Heranwachsende 6,8% der Wohnbevölkerung in Deutschland aus.) Die Entwicklung der Tatverdächtigenbelastungszahlen (TVBZ) für Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung seit dem Jahr 2000 verdeutlicht noch mehr, dass das Phänomen sexuell grenzverletzender Kinder, Jugendlicher und junger Heranwachsender durchaus ein Problem ist, welches zunimmt. Die TVBZ bezeichnet die Zahl der durch die Polizei ermittelten deutschen Tatverdächtigen, errechnet auf 100.000 Einwohner des entsprechenden Bevölkerungsanteiles, ohne Kinder unter acht Jahren für ein bestimmtes Jahr. Während die TVBZ bei Erwachsenen laut PKS sich von 2000 bis 2011 nicht verändert hat, ist die TVBZ bei Kindern um 62%, bei Jugendlichen um 67% und bei Heranwachsenden um 47% gestiegen (siehe Tabelle im Anhang). Die Polizeistatistik für Nordrhein-Westfalen im Jahr 2015 zeigt ebenfalls deutliche Zahlen. Hier ist TVBZ für sexuelle Gewaltdelikte bei den 14 bis 21-jährigen am höchsten. In der Gruppe bei den 18– bis 21-jährigen liegt der Wert bei 63.

Bedenkt man nun noch, dass die PKS nur die angezeigten Fälle erfasst und die Dunkelziffer beim Phänomen „Sexueller Missbrauch“ sehr hoch ist, wird deutlich, dass sexualisiert grenzverletzendes Verhalten durch Kinder, Jugendliche und junge Erwachsende alles andere als ein gesellschaftliches Randphänomen ist. Hinzukommt, dass das Anzeigeverhalten gegenüber Jugendlichen und insbesondere Kindern vermutlich als eher gering einzuschätzen ist, so dass auch dieser Aspekt davon ausgehen lässt, dass der ohnehin hohe Anteil der Tatverdächtigen in der Altersgruppe unter 21 Jahren, bei weitem noch nicht die Realität widerspiegelt.
Die Erfahrungen der bestehenden Fachstellen, die mit dieser Klientel arbeiten bestätigen das. Je jünger die vorgestellten sexuell übergriffigen Klienten und Klientinnen im Kinder– und Jugendbereich sind, desto seltener werden sie angezeigt.

Sexualisiert grenzverletzendes Verhalten durch Kinder, Jugendliche und junger Erwachsender ist ein zentrales gesellschaftliches Problem, das als solches wahrgenommen werden muss und welches in seinem Ausmaß und vor allem in seinen Folgen nicht unterschätzt werden darf.

Beschreibung sexualisiert grenzverletzenden Verhaltens

Sexualisiert grenzverletzendes Verhalten durch Kinder und Jugendliche unterscheidet sich in der Deliktform nicht von den Taten, die Erwachsene ausüben. Es geht um sexuelle Übergriffe, um Kindesmissbrauch, um Vergewaltigung.  Kinder und Jugendliche mit sexualisiert grenzverletzendem Verhalten zwingen andere, schwächere Kinder oder Jugendliche durch Gewalt, Drohung, Erpressung, Manipulation und Bestechung zu sexuellen Handlungen. Sie agieren alleine oder in der Gruppe. Bekannt sind in erster Linie Fälle, in denen männliche Personen als Täter auftreten, die praktische Erfahrung und erste Forschungsansätze zeigen, dass das Phänomen der sexualisierten Gewalt durch Mädchen und junge erwachsene Frauen ebenfalls existiert, auch wenn es in der Öffentlichkeit nur sehr begrenzt wahrgenommen wird (Heiliger, 2006).
Sexualisiert grenzverletzendes Verhalten durch Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene verletzt verschiedene Voraussetzungen für gleichberechtigte Beziehungen zweier sexuell miteinander interagierender Menschen wie den Aspekt der Gleichheit, die Fähigkeit zur Zustimmung und die Abwesenheit von Zwang (Lane, 1991).

Notwendigkeit der frühzeitigen Intervention durch Fachstellen — Warum frühzeitig behandeln?

Schon lange ist bekannt, dass zahlreiche erwachsene Sexualstraftäter angeben, als Jugendliche mit den Taten begonnen zu haben. Studien (Abel, G.G., Osborne, C.S. & Twigg, D.A. 1993,
Finkelhor 1979, Groth, A.N. & Birnbaum, H.J., 1979, Thomas 1981, Longo, R.E., & Groth, A.N. 1983, Deegener 1999) belegen, dass weit über 50% der befragten Sexualstraftäter angaben unter 18 Jahre alt gewesen zu sein, als sie mit dem sexuell übergriffigen Verhalten begonnen haben – viele im Alter zwischen 14 und 16 Jahren. Der Umkehrschluss, dass damit weit über 50% der jugendlichen Sexualstraftäter auch zu erwachsenen Sexualstraftätern werden, ist nicht zulässig, denn dann würde man retrospektive Häufigkeiten mit prospektiven Wahrscheinlichkeiten gleichsetzen. An dieser Stelle soll deutlich gemacht werden, dass es offensichtlich Jugendliche gibt, die ihr sexuell übergriffiges Verhalten im Erwachsenenalter fortführen. Schließlich gibt es Studien (Elsner, König 2010; Letourneau, E. J., Chapman J.E. & Schoenewald, S.K. 2008), die zeigen, dass natürlich nicht immer davon auszugehen ist, dass Kinder und Jugendliche mit sexuell übergriffigem Verhalten zu Sexualstraftätern werden. Andererseits zeigen die Erfahrungen der Fachstellen, die mit dieser Klientel arbeiten, dass in vielen Fällen sexuell übergriffiges Verhalten keine vorübergehende pubertäre oder nachpubertäre Erscheinungsform ist, die sich wieder legt. Das Risiko, dass sich das sexuell übergriffige Verhalten verfestigt, ist gegeben. Abgesehen davon ist sexuell übergriffiges Verhalten als Indiz dafür zu werten, dass junge Menschen, die solche Verhaltensweisen zeigen selbst belastet sind und Probleme haben. Von daher haben sie ein Recht auf Unterstützung und Begleitung.
Aus unserer praktischen Erfahrung wissen wir, dass die Verfestigung von sexualisiert übergriffigem Verhalten folgendes bedeutet:

· die Anzahl der sexuellen Übergriffe steigt über die Jahre,

· die Anzahl der Opfer einer sexuell übergriffigen Person nimmt tendenziell zu,

· leichtere Formen von sexuell übergriffigem Verhalten entwickeln sich zu intensiveren, gewalttätigeren Formen,

· innere Strukturen, die sexualisiert gewalttätiges Verhalten begünstigen, verfestigen sich in der heranreifenden Persönlichkeit des oder der Jugendlichen

Die Adoleszenz ist eine Übergangszeit, die für die Jugendlichen die Möglichkeit bietet eigene Verhaltensweisen zu hinterfragen und, auch mit Hilfe von Erwachsenen, Fehlentwicklungen entgegenzusteuern.
Anders ausgedrückt: Diagnostik und frühzeitige Interventionen haben eine große Chance, die fehlgeleiteten Entwicklungen zu korrigieren. Nur braucht es dazu fachspezifische Unterstützung durch speziell geschulte Fachkräfte aus unterschiedlichen Professionen des sozialen Bereichs.

Notwendigkeit von Fachstellen

Sexualisiert gewalttätige Kinder und Jugendliche haben starke Angst vor möglichen Konsequenzen, wenn ihr Verhalten aufgedeckt wird. Sie stehen unter enormen Druck, ihr eigenes Verhalten ist für sie oft schambesetzt und die Angst vor Ausstoßung aus ihrem aktuellen Lebenskontext nach Aufdeckung der Taten ist groß.
Ihre Persönlichkeitsstruktur und ihre Tendenz, keine Verantwortung für ihr eigenes Verhalten übernehmen zu wollen und Auseinandersetzung und Kontakt eher zu vermeiden (Waschlewski, 2011) sind Besonderheiten, die in der beraterischen Tätigkeit mit ihnen zu berücksichtigen sind.
Der erste Schritt, Kontakt mit Ihnen über Ihre Taten zu bekommen, sie zur Mitarbeit und Reflektion ihres eigenen Verhaltens zu motivieren, ist entscheidend. Von daher bedarf es spezifischer Kenntnisse und einer professionell differenzierten Haltung ihnen gegenüber (Annahme als Person / Ablehnung der Taten), die ermöglichen, konstruktiv einen Beratungsprozess zu beginnen. Um ihn angemessen weiterzuführen bedarf es spezifischer Fachkenntnisse über die Hintergründe sexualisiert gewalttätigen Handelns und der Reflektion der eigenen Persönlichkeit um mit den impliziten Belastungen dieser Arbeit umgehen zu können.

Fazit

Sexualisiert grenzverletzende Kinder und Jugendliche und deren Familien benötigen spezifische Beratungs– und Unterstützungsangebote. Diese Angebote sollten sowohl die Besonderheiten ihrer Persönlichkeitsstruktur beachten, als auch die Tatsache, dass sexualisiert grenzverletzende Kinder und Jugendliche in besonderer Form zur Mitarbeit motiviert werden müssen. Aufgabe der Beratungsangebote ist es neben der Veränderung und Förderung der jungen Menschen auch die Gefährdung, die von ihnen in unterschiedlichem Maße ausgeht, zu berücksichtigen. Ebenfalls muss die Unterstützung der Eltern und die Notwendigkeit zur Kooperation mit anderen Einrichtungen (z.B. Schulen, Opferberatungsstellen u. ä.) gesehen und umgesetzt werden.
Die erfolgreiche Arbeit mit ihnen benötigt gut und spezifisch geschultes Fachpersonal mit multiprofessionellem Hintergrund.

Sexualisiert grenzverletzende Kinder und Jugendliche handeln nicht so, weil sie als „schlechte Menschen“ geboren worden sind, sondern weil sie häufig Biografien eigener Entbehrlichkeiten und Opfererfahrungen unterschiedlicher Art aufweisen (Rassmussen, 1992; Bovensmann, 2006). Sie haben ein Recht auf Unterstützung, Förderung und Behandlung. Ihr Verhalten macht sie nicht stolz und selbstbewusst, sondern führt dazu, dass sich ihr geringer Selbstwert, ihre Tendenz sich in der Welt nicht als selbstwirksam und dazugehörig zu erleben, weiter verschlechtert. Positive Behandlungsverläufe zeigen wie erleichtert Kinder und Jugendliche sind, Unterstützung zu bekommen, von ihrem devianten Verhalten endlich ablassen zu können.

Beschreibung der Angebotslandschaft

Es gibt ca. 50 ambulante Beratungsangebote und ca. 40 stationäre Angebote für sexuell übergriffige Kinder und Jugendliche in Deutschland (vgl. Einrichtungsliste der DGFPI, Mitglieder/Freiplatzmeldungen der BAG KJSGV).

Die Zahlen verdeutlichen, dass breite Landstriche in Deutschland nicht auf spezialisierte Angebote zurückgreifen können. Besonders für die Gruppe der kognitiv eingeschränkten Menschen und die der Kinder bis 12 herrscht sowohl im ambulanten als auch stationären Bereich eine eklatante Unterversorgung, ebenso im ländlichen Raum. Zudem wird nur eine sehr geringe Anzahl der ambulanten Beratungsangebote pauschal finanziert. Alle Fachstellen stehen unter enormen Finanzdruck und sind personell unterbesetzt. Der Zugang ist oft nicht niedrigschwellig, da die Beratungen über das Jugendamt oder die Justiz beantragt werden müssen. Dieser Weg ist bei so heiklen Hintergründen wie z. B. Geschwisterinzest, sexualisierten Übergriffen in der Familie oder jugendlichen Selbstmeldern oft eine zu hohe Hürde. Viele Betroffene trauen sich dadurch aus Scham oder Angst vor Konsequenzen nicht eine Beratungsstelle aufzusuchen. In den Fällen, in denen eine Beratungsstelle aufgesucht wird, wird der Beratungsbeginn häufig hinausgezögert, da die notwendigen Antragstellung sehr zeitintensiv ist. Zeitnahe, niedrigschwellige oder anonyme Beratung ist durch fehlende Regelfinanzierung der ambulanten Beratungsangebote seltenst möglich.

Bedarfe

  • Schaffung einer zentralen Leitstelle auf Bundesebene, die einen flächendeckenden Aufbau von geeigneten spezialisierten Angeboten unterstützt, fördert und wissenschaftlich begleitet
  • Schaffung eines bundesweiten Beratungstelefons zur Fachberatung von Fachkräften aus Jugendämtern, Schulen und Einrichtungen der Kinder– und Jugendhilfe, die mit sexuellen Grenzverletzungen von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen konfrontiert sind und handeln müssen
  • Bereitstellung von Mitteln für eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit
  • Finanzielle Absicherung und Ausbau der bestehenden Angebote
  • Bedarfsgerechte Ausweitung bestehender Angebote für
    - Mädchen, die sexuell grenzverletzendes Verhalten zeigen
    - Kinder, Jugendliche und Heranwachsende mit Migrationshintergrund;
    - Kinder, Jugendliche und Heranwachsende mit Behinderungen
  • Etablierung von (ambulanten) Nachsorgeangeboten und (stationären) Nachsorgeeinrichtungen
  • Förderung von Präventions-/Interventionsprojekten insbesondere im Kindergarten und Grundschulbereich
  • Sensibilisierung von Fachkräften, die in Kindertageseinrichtungen und Schulen tätig sind durch Grundlagenfortbildungen (Sexualpädagogik/Differenzierung Grenzüberschreitung, sexueller Übergriff, strafrechtlich relevante Formen)
  • Förderung und Aufbau von spezifischen Behandlungsprojekten im Rahmen des Jugendstrafvollzugs und Jugendmaßregelvollzugs
  • Förderung und Aufbau von Aus– und Weiterbildungsangeboten für Fachkräfte zu diesem Thema
  • Implementierung dieses Themas in Curricula von Hochschulen, Ausbildungsstätten im psychosozialen Bereich, der Polizei und in der Justiz
  • Aufbau und Weiterentwicklung bestehender Forschung zu den Hintergründen sexualisiert grenzverletzender Kinder, Jugendlicher und junger Erwachsener und zu der Wirksamkeit von Behandlungsprogrammen

 

aktualisiert 16. Oktober 2020

Der Vorstand der BAG KJSGV

(Erstveröffentlichung als Bedarfskatalog der BAG KJSGV im Oktober 2012 durch Torsten Kettritz und Stefan Waschlewski)

pdfHier finden unser aktualisiertes Positionspapier als Download

pdfHier finden Sie unseren Bedarfskatalog von 2012 als Download

Literatur

Abel, G.G., Osborne, C.S. & Twigg, D.A. (1993): Sexual assault through the life span: Adult offenders with juvenile histories. In: Barbaree, W.L. Marshall & S.M. Hudson (Hrsg), The juvenile sex offender (S. 104117). New York: Guilford Press

BKA PKS: Polizeiliche Kriminalstatistik

Bovensmann, H. (2006): Multiple Traumatisierungen in der Vorgeschichte sexuell übergriffiger Jungen. Nervenheilkunde 2006; 25:747752

Elsner, K., & König, A. (2010). Evaluation der Behandlung sexuell übergriffiger strafunmündiger Jungen. Interdisziplinäre Fachzeitschrift, Deutsche Gesellschaft für Prävention und Intervention bei Kindesmisshandlung und –vernachlässigung, 13, 2042

Finkelhor (1979): Sexually victimized children. Free Press, New York

Groth, A.N. & Birnbaum, H.J.(1978): Adult sexual orientation and attraction to underage persons. Archive of Sexual Behavior, 7(3), S. 175181

Heiliger, A. (2006): Mädchen und Gewalt: Realität oder Mythos? Dokumentation der bundesweiten Fachtagung in Hannover 2006

Lane, (1991): The sexual abuse cycle. In G.D. Ryan & S.L. Lane: Juvenile sexual offending: Causes, Consequences and Correction (S. 103141). Lexington, MA:

Lexington Books

Letourneau, E.J., Chapman J.E. & Schoenewald, S.K. (2008): Treatment outcome and criminal offending by youth with sexual behavior problems. Child Maltreatment, 13, 133144

Longo, R.E., & Groth, A.N. (1983): Juvenile sexual offenses in the histories of adults raists and child molester. International Journal of Offender Therapy and Comparative Criminology, 27, 150155.

Rassmussen, L.A., Burton J.E. & Christopherson, B. J. (1992): Precursors of offending and the trauma outcome process in sexually reactive children. Journal of child sexual abuse, Vol. 1(1), S. 3349

Thomas, J. (1981): Child sexual Abuse Victim Assistance Project, Research Foundation of Children’s Hospital, Washington D.C.

Waschlewski, S. (2011): Sexualisiert gewalttätige Kinder und Jugendliche. Zeitschrift für Jugendkriminalrecht und Jugendhilfe – ZJJ, Jahrgang 22, S. 312321